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Stand 01.04.2008
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das DER KURIER-System
DER KURIER GmbH & Co. KG (im folgenden DER KURIER ) betreibt in Zusammenarbeit mit
selbständigen Kurierunternehmen (im folgenden DER KURIER-Partner ) ein System zur Abholung,
Beförderung und Zustellung von Termin- und Express-Sendungen und Durchführung von
Sonderaufträgen innerhalb Deutschlands und im grenzüberschreitenden Verkehr (im folgenden DER
KURIER-System ).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Tätigkeiten innerhalb des DER
KURIER-Systems innerhalb Deutschlands und international, insbesondere hinsichtlich Abfertigung,
Behandlung, Umschlag und Lagerung sowie jede Besorgung der Beförderung von Sendungen, und
für die Ausführung von Sonderaufträgen, unabhängig davon, ob die Beauftragung gegenüber DER
KURIER oder einem DER KURIER-Partner (im folgenden Auftragsempfänger ) erfolgte.
Soweit in diesen AGB nichts abweichendes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie für
grenzüberschreitende Transporte auf der Straße die Regelungen der CMR (Convention on the
Contract for the International Carriage of Goods by Road, Geneva, May 1956 and Protocol of 5th July
1978, Geneva) und für Beförderungen im internationalen Luftverkehr das Montrealer Übereinkommen
zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
vom 28. Mai 1999 sowie nachrangig die Regelungen des Warschauer Abkommens in seiner jeweils
gültigen Fassung, sofern nicht das Montrealer Übereinkommen Anwendung findet. Die Geltung der
Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen ist ausgeschlossen.
1. Geltung
Diese AGB gelten für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung von Terminund
Express-Sendungen, für welche eine Ablieferung und/oder Abholung an einem
bestimmten Ort und/oder an einem bestimmten Tag und/oder zu einer bestimmten Uhrzeit
vereinbart wurde.v
2. Gegenstand der Besorgung, Ausschlüsse
2.1 Sendungen können aus einem oder mehreren Packstücken bestehen, welche für einen
Versender von derselben Abholstelle am selben Tag zur Beförderung an denselben
Empfänger übernommen werden. Zur Beförderung zugelassen sind nur Packstücke mit
folgenden maximalen Maßen und Gewichten: 50 kg, Gurtmaß von 6 m, Länge von 3 m, Breite
von 0,8 m, Höhe von 0,6 m. Das Gesamtgewicht einer Sendung darf 100 kg nicht
überschreiten. Die Mindestgröße einer Briefsendung ist DIN A 4.
2.2 Ausgeschlossen von der Beförderung im DER KURIER-System sind
- Sendungen, deren Wert Euro 15.000,-- überschreitet;
sofern der Wert einer Sendung Euro 2.500,-- überschreitet, hat der DER KURIERPartner
gesondert die Systemszentrale von DER KURIER hiervon schriftlich vor
Beförderung zu informieren, um DER KURIER die Möglichkeit einzuräumen im Einzelfall
darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Sendung zur
Beförderung angenommen werden kann; ohne vorherige Zustimmung der DER KURIERSystemzentrale
sind diese Sendungen von der Beförderung ebenfalls ausgeschlossen,
- unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter,
- Güter, die in irgendeiner Weise einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen
(weil sie z.B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer bestimmten
Seite liegend transportiert werden können),
- Arzneimittel*, Lebensmittel*,
- verderbliche oder temperaturgeführte Güter*, sterbliche Überreste, lebende Tiere*,
- besonders wertvolle Güter* (z.B. Geld, Edelmetalle und -steine, echter Schmuck und
echte Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände, Antiquitäten),
- Telefonkarten* und Pre-Paid-Karten*, u.a. für Mobiltelefone,
- geldwerte Dokumente (z.B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher, bankbestätigte Schecks,
Reiseschecks),
- Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des § 1 Waffengesetz sowie
Munition,
- gefährliche Güter aller Art, sofern deren Menge oder Beschaffenheit eine Freistellung für
gesetzlich zugelassene Mindermengen nicht zulässt, sowie Abfälle iSd KrW-/AbfG,
- Pakete, deren Beförderung oder Lagerung gegen geltendes Recht verstößt,
- Pakete mit der Frankatur "unfrei"*.
Die mit * gekennzeichneten Güter und Pakete können im Einzelfall nach vorheriger
Mitteilung an die Systemzentrale des DER KURIER und dessen vorheriger schriftlicher
Genehmigung zur Beförderung angenommen werden. Eine für eine Mehrzahl von
Beförderungen erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.
Von der Annahme zur Versendung ins Ausland sind zusätzlich ausgeschlossen: persönliche
Effekten, Tabakwaren, Spirituosen und Carnet-ATA-Waren.
Ausgeschlossen von der Beförderung als Luftfracht sind jegliche verbotene Gegenstände
nach lit. (iv) und (v) der Anlage zur VO (EG) Nr. 2320/2002 vom 16.12.2002 in ihrer jeweils
gültigen Fassung.
Einzelne, auf der Sendung angebrachte Beschriftungen oder Kennzeichen, die auf eine in
dieser Ziffer oder Ziffer 2.1 genannte Beschaffenheit hinweisen, gelten nicht als
ausreichendes In-Kenntnis setzen des DER KURIERs. Eine stillschweigende Übernahme
einer Sendung oder eine schriftliche Genehmigung eines DER KURIER-Partners stellen keine
Zustimmung zu einer Beförderung entgegen eines Beförderungsausschlusses dar.
2.3 Nimmt ein DER KURIER-Partner einen Auftrag des Versenders für Sendungen zum Transport
über das DER KURIER-System an, deren Beförderung gemäß Ziffer 2.1 und 2.2 untersagt ist,
ohne dass die Systemszentrale des DER KURIER den Transport vor Übergabe schriftlich
genehmigt hat, erfolgt der Transport auf alleiniges Risiko des auftragsannehmenden DER
KURIER-Partners. Dieser DER KURIER-Partner ist für sämtliche Schäden an der
betreffenden Sendung oder Schäden die DER KURIER oder Dritte aufgrund der
vertragswidrigen Beförderung erleiden, allein verantwortlich und trägt sämtliche aus der
vertragswidrigen Beauftragung resultierenden Kosten und Aufwendungen, inklusive
Aufwendungsersatz für angemessene Maßnahmen, die DER KURIER oder ein anderer DER
KURIER-Partner veranlasst, um den vertragswidrigen Zustand oder Gefahren zu beseitigen
oder abzuwehren (z.B., aber nicht abschließend, Sicherstellung, Zwischenlagerung,
Rücksendung, Entsorgung, Reinigung, etc.)
3. Gefährliche Güter
3.1 Im innerdeutschen Verkehr kann hinsichtlich einzelner Stoffe und Gegenstände gemäß Kapitel
3.4 ADR (Europäisches Übereinkommen über die Internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Strasse) nach vorheriger Rücksprache mit der Systemzentrale des DER
KURIERS im Einzelfall eine Ausnahme vom Beförderungsausschluss schriftlich vereinbart
werden.
3.2 In jedem Falle obliegt dem Auftragempfänger bestmöglich zu gewährleisten, dass die
gesetzlichen Mengenbegrenzungen nach Maßgabe des Kapitels 3.4 ADR (so genannte
Limited Quantities ) sowie die gefahrgutrechtlichen Verpackungs- und
Kennzeichnungspflichten eingehalten werden.
3.3 Der Auftragsempfänger oder die zur Beförderung eingeschalteten Unternehmen sind nicht
verpflichtet, Angaben des Versenders zum Gut nachzuprüfen oder zu ergänzen.
3.4 Der Auftragsempfänger haftet verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden, welche sich
aus einer Nichteinhaltung dieser Vorgaben ergeben.
4. Leistungsumfang
4.1 Sämtliche Transportleistungen innerhalb des DER KURIER-Systems werden durch DER
KURIER-Partner oder durch einen von DER KURIER oder einem DER KURIER-Partner
beauftragten selbständige Frachtführer ausgeführt.
4.2 Die unter 4.1 genannten Unternehmen sind nicht zur Untersuchung sowie zur Durchführung
von Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung
verpflichtet.
4.3 Die Abholung der Sendung erfolgt gegen Empfangsbescheinigung. In der
Empfangsbescheinigung wird nur die Anzahl und Art der Packstücke bestätigt, nicht jedoch
deren Inhalt, Wert oder Gewicht. Bei Massengütern, Wagenladungen und dergleichen enthält
die Empfangsbescheinigung im Zweifel keine Bestätigung des Rohgewichts oder der Anzahl
der Packstücke.
4.4 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, umfasst der Auftrag zur Durchführung der
Beförderung nicht die Verpackung, Verwiegung, Untersuchung, Kennzeichnung, Maßnahmen
zur Erhaltung oder Besserung des Gutes.
4.5 Die Ablieferung einer Sendung erfolgt werktags gemäß der zuvor vereinbarten Ablieferzeit. Im
grenzüberschreitenden Verkehr gelten die Regellaufzeiten entsprechend den jeweils gültigen
Preislisten als vereinbart.
4.5.1 Der abliefernde DER KURIER - Partner unternimmt einen zweiten Zustellversuch, wenn eine
entsprechende Beauftragung durch Versender oder Empfänger nach einem gescheiterten
ersten Zustellversuch erfolgt ist.
4.5.2 Die Ablieferung erfolgt beim Empfänger an der Posteingangsstelle oder der Warenannahme
gegen Unterschrift des Empfängers. Sie kann auch in den Briefkasten des Empfängers
erfolgen, wenn dies mit dem Auftraggeber zuvor vereinbart wurde.
4.5.3 Wenn nichts anderes mit der DER KURIER-Systemzentrale zuvor vereinbart wurde,
gewährleistet der DER KURIER-Partner, der den Auftrag von dem Versender annimmt, dass
der Versender einverstanden ist, dass die Ablieferung nach erfolglosem
Zustellversuch bei dem Empfänger auch gegen Unterschrift eines Nachbarn des
Empfängers oder einer im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesenden
Person erfolgen kann (alternative Zustellung) , es sei denn, es bestehen nach den
konkreten Umständen begründete Zweifel, dass die alternative Zustellung den
Interessen des Versenders oder Empfängers widerspricht. Nachbar ist eine Person, die
im gleichen oder nächstgelegenen Gebäude wohnt oder arbeitet.
4.5.4 Ablieferungsquittungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Weisung des Versenders
eingeholt.
4.5.5 Im Fall von Beförderungs- oder Ablieferungshindernissen wird der Versender unverzüglich
unterrichtet, um dessen Weisung einzuholen. Ist die Weisung nicht innerhalb angemessener
Frist zu erlangen, so kann DER KURIER oder der jeweilige DER KURIER-Partner diejenigen
Maßnahmen ergreifen, welche im Interesse des Versenders angemessen und geeignet
erscheinen, insbesondere kann die Sendung an den Versender zurückbefördert werden. In
diesem Falle ist der Versender zum Ersatz der erforderlichen Aufwendungen bzw. Zahlung
einer angemessene Vergütung verpflichtet, wenn das Hindernis nicht dem Risikobereich des
DER KURIER - Systems zuzurechnen ist.
5. Speditionsentgelte, Erstattung von Auslagen
5.1 Der Auftragsempfänger vereinbart die Preise mit dem Versender auf Grundlage des
Sendungsgewichtes. Im Falle von Beförderungen per Luftfracht sowie in allen Fällen, in
welchen das Volumengewicht, welches auf der Basis 1 Kubikmeter = 166,67 Kilogramm
berechnet wird, höher ist als das tatsächliche Gewicht, ist das Volumengewicht für die
Preisberechnung maßgeblich. Maßgeblich für die Gewichtsfestlegung sind die von der DER
KURIER-Systemzentrale ermittelten Gewichte.
5.2 Rechnungen des Auftragsempfängers sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
5.3 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, sie sind unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt.
5.4 Sind Speditionsentgelte, Kosten oder Aufwendungen von einem ausländischen Empfänger zu
zahlen, oder wurden sie von ihm verursacht, so hat der inländische Auftraggeber dem
Auftragsempfänger die Aufwendungen zu ersetzen, die von dem ausländischen Empfänger
auf erste Anforderung nicht beglichen wurden.
6 Haftung und Versicherung
6.1 DER KURIER haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht,
während sich das Packstück in der Obhut des DER KURIER-Systems befindet, nach
Maßgabe der §§ 429 ff. HGB bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten je kg des
Rohgewichtes des Packstückes. DER KURIER haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten
wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn oder
Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch
Verzögerungen bei der Zoll- oder Luftfrachtabfertigung entstehen.
6.2 Für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, haftet DER KURIER bei
innerstaatlichen Beförderungen bis zur Höhe des dreifachen Betrages der Fracht bzw. bei
grenzüberschreitenden Transporten bis zur Fracht für das verspätet abgelieferte Packstück,
jedoch in jedem Falle nur bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von EUR 750,00 pro
Packstück.
6.3 Bei Versendungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr finden die
Haftungsbestimmungen der CMR Anwendung.
6.4 In den Fällen, in denen der Versender keine Transportversicherung abgeschlossen hat,
verzichtet DER KURIER bei Verlust oder Beschädigung auf die Haftungsbegrenzung gem.
Ziffer 6.1 Satz 1 und erstattet den Wert des versandten Gutes, in der Höhe begrenzt auf
den Einkaufspreis bzw.
bei gebrauchten Gütern den Zeitwert bzw.
bei aus Anlass einer Versteigerung versendeten Gütern den Versteigerungspreis,
je nachdem, welcher Betrag im Einzelfall der niedrigste ist, maximal jedoch EUR 750,- pro
Sendung. Ein zwischen dem Versicherer des Versenders und dem Versender vereinbarter
Selbstbehalt begründet nur dann einen entsprechenden Verzicht des DER KURIERs, wenn
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
6.5 Nach vorheriger Vereinbarung mit der DER KURIER-Sytemzentrale kann auf Kosten des
Versenders die Sendung zu einem höheren Wert versichert werden, jedoch maximal bis zu
einer Höhe von EUR 15.000,00.
6.6 Die Abtretung der Ansprüche ohne Einwilligung des Auftragsempfängers ist ausgeschlossen.
6.7 Wenn der Schadensort eindeutig zugeordnet werden kann, hat der schadenverursachende
DER KURIER-Partner an der Schadenrgeulierung derart mitzuwirken, dass die Regulierung
ausschließlich zwischen ihm und dem Anspruchsteller erfolgt.
7. Pflichten des Versenders und des DER KURIER-Partners bei Beauftragung
7.1 Der Versender hat bei Auftragserteilung Adressen und Telefonnummern sowohl des
Versenders als auch des Empfängers, Zeichen, Nummern und Anzahl Packstücke und alle
sonstigen erkennbar für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erheblichen Umstände
anzugeben. Die Packstücke sind deutlich und haltbar mit diesen Angaben zu versehen. Er hat
hierzu die innerhalb des DER KURIER-Systems vorgeschriebenen Begleitpapiere
ordnungsgemäß auszufüllen. Veraltete Kennzeichen und Angaben sind zu entfernen oder
unkenntlich zu machen. Der DER KURIER-Partner, der den Auftrag von dem Versender
entgegen nimmt, hat die Angaben des Versenders sowie sonstige Angaben, die für die
ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung des Auftrages erforderlich sind, im DER
KURIER-System elektronisch vor Beginn der Beförderung zu erfassen. Fehler hierbei gehen
zu Lasten des DER KURIER-Partners.
7.2 Kommt der Versender seinen Verpflichtungen aus Ziffer 7.1 nicht nach, kann DER KURIER
oder ein DER KURIER-Partner nach pflichtgemäßem Ermessen die Sendung ausladen,
einlagern, sichern, zurückbefördern oder unschädlich machen, ohne gegenüber dem
Versender deshalb schadensersatzpflichtig zu werden, und vom Versender wegen dieser
Maßnahmen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
7.3 Der Versender ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße und beanspruchungsgerechte
Innen- und Außenverpackung der versandten Güter, wobei die Verpackung insbesondere
gewährleisten muss, dass ein Zugriff auf den Inhalt eines Packstückes nicht möglich ist, ohne
eindeutige Spuren an der Außenverpackung zu hinterlassen. Er hat hierbei das Gut so zu
verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung geschützt wird und den die Beförderung
durchführenden Personen kein Schaden entstehen kann.
7.4 Die zu einer Sendung gehörenden Packstücke sind als zusammengehörig leicht erkennbar zu
kennzeichnen, zeitgleich zur Beförderung zu übergeben und die Packstücke so herzurichten,
dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist.
7.5 Der Auftrag zur Beförderung ins Ausland schließt die Beauftragung von zur zollamtlichen
Abfertigung ein, wenn ohne diese die Beförderung nicht durchführbar wäre. In diesen Fällen
obliegt es dem Versender, sämtliche für die zollamtliche Abwicklung erforderlichen Papiere
unaufgefordert an den Auftragsempfänger zu übergeben. Die Kosten und Aufwendungen der
Zollabfertigung trägt im DER KURIER-System der DER KURIER-Partner, der den Auftrag vom
Versender angenommen hat, wenn nichts anderes zuvor vereinbart wurde.
8. Aufwendungsersatz
Beauftragt der Versender den Auftragsempfänger mit der Entgegennahme ankommender
Pakete oder der Einfuhr eines Paketes aus dem Ausland, so ist der Auftragsempfänger
berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesbezügliche Frachten, Wertnachnahmen, Zölle, Steuern
und sonstige Abgaben sowie Spesen auszulegen und deren Erstattung vom Versender zu
verlangen.
9. Ausschluss weiterer Ansprüche des Versenders
Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Versender oder einem DER KURIERPartner
gegenüber DER KURIER oder einem anderen DER KURIER-Partner in Form einer
Weiterbelastung von Bußgeldern, welche der Versender oder ein DER KURIER-Partner
gegenüber Dritten zu leisten verpflichtet ist, ist ausgeschlossen, insbesondere wenn diesem
Dritten eine unmittelbare Inanspruchnahme von DER KURIER oder einem DER KURIERPartner
nicht möglich ist.
10. Verjährung
10.1 Sind Briefe oder briefähnliche Sendungen Gegenstand des Vertrages, so verjähren sämtliche
Ansprüche gegen den Auftragsempfänger innerhalb von drei Monaten.
10.2 Alle übrigen Ansprüche gegen den Auftragsempfänger verjähren innerhalb eines Jahres.
10.3 Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Packstück zugestellt wurde oder,
falls das Packstück nicht zugestellt wurde, mit Ablauf des Tages, an dem die Zustellung hätte
erfolgen müssen. Im grenzüberschreitenden Verkehr richtet sich die Verjährung der
Ansprüche nach den Bestimmungen der CMR Art. 32.
11. Schriftform
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
12. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand
12.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe
kommt.
12.2 Gerichtsstand hinsichtlich Streitigkeiten über Sendungen, bei welchen DER KURIER
Auftragsempfänger war, ist Neuenstein/Hessen, in allen anderen Fällen der Sitz des
Auftragsempfängers.